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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Reinigungsleistungen von Güvenc-Dienstleistungen, Johannesstraße 2a, 67105 Schifferstadt, im Einsatzgebiet Schifferstadt, Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg. Abweichende Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen vor.

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Angebote, Vermittlungen und Verträge über Gebäudereinigung, Fensterreinigung, Unterhalts- und Grundreinigung, desinfizierende Reinigung sowie Spezialreinigung nach VDI 2052 und VDI 6022. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, soweit nicht eine Bindungsfrist genannt ist. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot annimmt oder wir einen Auftrag schriftlich oder in Textform bestätigen. Angaben auf der Website sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot.

3. Leistungsumfang

Maßgeblich ist die im Angebot beschriebene Leistung (Flächen, Intervalle, Zugänglichkeit, besondere Hygiene- oder VDI-Anforderungen). Nicht genannte Nebenleistungen gehören nicht zum Auftrag. Erschwernisse, die erst vor Ort erkennbar werden, teilen wir unverzüglich mit; Mehrleistungen bedürfen der Zustimmung.

4. Termine und Mitwirkung

Termine sind verbindlich, sobald sie bestätigt sind. Der Auftraggeber stellt Zugang, Wasser, Strom und — soweit nötig — Ansprechpersonen rechtzeitig bereit und weist auf sensible Bereiche, Alarm- oder Schließanlagen hin. Verzögerungen aus seiner Sphäre gehen nicht zu unseren Lasten.

5. Abnahme

Nach Ausführung gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, nachvollziehbare Mängel rügt. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Berechtigte Mängel bessern wir in angemessener Frist nach.

6. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Eigentum und Unterlagen

Angebote, Aufmaß und Dokumentationen (einschließlich VDI-bezogener Nachweise) bleiben unser geistiges Eigentum, bis der Auftrag vollständig bezahlt ist, soweit gesetzlich zulässig.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Schifferstadt. Gerichtsstand ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Auftragnehmers.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.